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Abhängigkeit im Alter

Therapieangebot für die ältere Patientin.

Aufgrund demografischen Wandels erscheint die Beschäftigung mit Sucht und entsprechenden Folge- und Begleiterkrankungen für ältere Menschen zunehmend notwendig. Viele Menschen setzen sich nicht rechtzeitig mit diesem Abschnitt ihres Lebens auseinandersetzen.

Mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben, dem Wegfall sozialer Aufgaben, Verlust des Lebenspartners kommt ein Gefühl der Sinn- und Hoffnungslosigkeit auf. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere Aspekte wie Abschied, Verlust, Rollenkonfusion, der Aspekt von weniger verbleibender Lebenszeit versus Zeitgewinn im Alltag, Bewusstwerden über die Endlichkeit, Aspekt der Einsamkeit, welche häufig mit Alkohol, Medikamenten oder Drogen betäubt werden. Auch können traumatische Erlebnisse während der Kindheit reaktiviert werden.

Akzeptanz und Selbstverantwortung.

Unsere Erfahrung zeigt, dass eine erfolgreiche Therapie mit älteren Patientinnen möglich ist. Depressionen und Ängste, innere Unruhe und Spannung sind Beeinträchtigungen, denen mit Akzeptanz und konkreten Hilfestellungen begegnet wird. Einfühlsam wird die betroffene Frau motiviert, Lebensbilanz zu ziehen, die eigenen Leistungen zu würdigen und das Altern zu akzeptieren. Sie lernt, individuelle und selbstverantwortliche Strategien zur Bewältigung ihrer Probleme zu entwickeln.

Kostenträger der therapeutischen Maßnahme bei älteren Patientinnen ist in der Regel die Krankenkasse, manchmal die Rentenversicherung. Der Weg in die Klinik führt wie bei der Behandlung jüngerer Patientinnen über die örtliche Suchtberatungsstelle. Die Behandlungsdauer liegt in der Regel zwischen 8 und 16 Wochen.

Adresse

Heimstraße 8
57610 Altenkirchen

Verwaltung

Telefon: +49 (0)2681 943-0
Telefax: +49 (0)2681 943-111

E-Mail

akn-info@wecare-gruppe.de

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  • Mitarbeiterfrühstück mit Ehrung der Jubilare – Fachklinik Altenkirchen15. Juni 2022 - 13:44
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  • Fachklinik Altenkirchen begrüßt neue Oberärtzin Swetlana Schmied19. Mai 2022 - 14:50

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Ältere Menschen benötigen unseren besonderen Schutz und sind besonders gefährdet, dass Viruserkrankungen, z.B. durch das Coronavirus, schwere Verläufe nehmen. Bitte helfen Sie uns, die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Einrichtung bestmöglich zu schützen und schützen Sie sich selbst! Bitte beachten Sie deshalb folgenden Hinweis:

 

Seit dem 18. November 2021 müssen alle Personen, die Pflegeheime und Kliniken betreten, einen negativen PCR-Test- oder Schnelltest-Nachweis vorzeigen können. Diese Regelung gilt auch für Geimpfte und Genesene - kann aber innerhalb der Bundesländer aufgrund der Fallzahlen variieren. Bitte informieren Sie sich daher im Voraus über die einrichtungs- individuelle Zutrittsregelungen vor Ort!

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